Unsere Forderungen:
Forderungen, Vorschläge und Eingaben der Bürgerinitiative „Grün statt Grau Melle“

Die Bürgerinitiative „Grün statt Grau Melle“ setzt sich für ein ökologisches Gewerbegebiet „An der grünen Kirchbreede“ in Melle-Mitte ein. Ziel war und ist, es mit den Firmengebäuden und -flächen sowie den städtischen Flächen einen ökologischen Mehrwert zu erzielen und ein klimaneutrales Gewerbegebiet als Leuchtturmprojekt zu etablieren.
Bezugnehmend auf den Ratsbeschluss vom Dezember 2019, ökologische Belange in die Bauleitplanungen aufzunehmen, haben wir der Stadt Melle bereits verschiedene Vorschläge und Forderungen unterbreitet. die wir gerne noch einmal zusammenfassend darlegen möchten:
Anpflanzung einer Wallhecke zur Einfriedung
In Wallecken herrschen ganz unterschiedliche Lebensbedingungen auf kleinem Raum. Wo verschiedene Lebensraumtypen aneinanderstoßen, ist die Zahl der Pflanzen- und Tierarten besonders groß Unverzichtbar zur Vermeidung von Wärmeinseln im Gewerbegebiet.
- Reguliert das Kleinklima
- Bindet CO2
- Erhöht den Kompensationswert auf der Fläche
- natürliche Abgrenzung zur Wohnbebauung an der östlichen Grenze des Gewerbegebietes,
- natürlicher Lärmschutz
Der Abstand von der bestehenden Wohnbebauung zur baulichen Nutzung darf 250 m nicht unterschreiten.
Versiegelte Flächen minimieren. Nachhaltige und moderne Erschließungsflächen, Verwendung von Materialien, die eine vollständige Versiegelung des Bodens vermeiden, bei Stell- und Parkflächen, Feuerwehrzufahrten, wenig befahrene Verkehrsflächen.
Wassersensible Flächen- und Straßengestaltung. Flächenversickerung, Muldenversickerung, Retentionsflächen, 100-jähriges Hochwasserereignis zu Grunde legen, Dachbegrünung, private Zisternen
Begrünte Straßenräume entlang der Erschließungs- und Landstraßen, Naturnahe Anpflanzungen entlang der Gesmolder Straße. Alleeartige Baumpflanzungen, beidseitig je ein Baum 1. Ordnung mit einem Abstand von max. 10 m an allen Straßenräumen. Das sind je angefangene 165 m² Straßenverkehrsfläche 2 Bäume.
Öffentliche Grünfläche zur Randeingrünung und Außengebietsentwässerung planen
Begrünte Stell- und Parkflächen
Hecken statt Zäune zur Einfriedung der Grundstücke verpflichtend vorschreiben
Dachbegrünung, begrünte Dächer halten einen großen Teil des Niederschlagswassers zurück, können in der Bauleitplanung als Ausgleichsmaßnahme berücksichtigt werden. Verringern die Umgebungstemperatur, erzeugen ein angenehmes Mikroklima, sparen Energiekosten, wirken wie eine natürliche Klimaanlage, unterstützen den Artenschutz, sind langlebig.
Fassadenbegrünung, Energiekostenreduzierung: Wärmedämmung im Winter durch eine Dämmleistung von 10% zusätzlich, Verhinderung von Wärmeinseln im Gewerbegebiet, Verbesserung der Luftqualität, geringere Raumteperaturen im Sommer in Verbindung mit einem Gründach werden Werte wie bei einer technischen Klimaanlage erlangt, Bindung von CO2, Schwermetallen und Schmutz.
Maßnahmen zur Biodiversitätsförderung und für den Artenschutz (private/öffentliche Flächen): Auf 20% der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist zur eine Kombination der folgenden Maßnahmen durchzuführen: dauerhafter Erhalt einer Blühfläche, Anlage einer Sukzessionsfläche, Anlage eines Totholz-Biotops, Anlage eines naturnahen Kleingewässers mit Ufersaum, Anlage eines Kleinhabitates, Ansaat von Extensivgrünland, Entwicklung eines standortgerechten Gehölzes. Je 100 m² der nicht überbaubaren Grundstücksflächen ist mindestens ein standortgerechter, gebietsheimischer und die Insektenvielfalt fördernder Hochstamm-Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm
Biotopvernetzungen anstreben
Dem Gewerbegebiet abgewandt ist zur Außengebietsentwässerung ein 2-5 m breiter Magerwiesenstreifen mit Graben und Mulden anzulegen.
Dem Gewerbegebiet zugewandt ist ein ca 3 m breiter Ackerbrachestreifen anzulegen, mit einem ca 2 m breiter Magerwiesenstreifen
Liste zur Pflanzenverwendung: Der Anteil an autochthonen Pflanzen darf einen Prozentsatz 70% nicht unterschreiten. Entsprechende Nachweise sind zu erbringen. Verwendende Qualität und Größe für die Pflanzen:
Bäume/ Hochstämme und Stammbüsche: mind. 3 x verpflanzt mit Ballen, Stammumfang 16-18/18-20 Solitärsträucher: 3 x verpflanzt mit Ballen, Höhe 150 / 175 / 200 cm
Sträucher: verpflanzt, Höhe 60-100 / 100-150 cm
Bodendeckende Gehölze: 3-9 Stück pro m², mit Topfballen ab 11 cm, Höhe / Breite 20-30 cm.
Alle Anpflanzungen sind dauerhaft zu pflegen, zu erhalten und ggf. zu ersetzen!
Dem Meller Umweltbüro liegen autochthonen Pflanzlisten vor. Sie wurden von dem Büro für verschiedene Meller Projekte erstellt. Aktuell gibt es eine tolle Liste für die Richtlinie „Naturnahes Melle“. Diese Liste kann als Grundlage für Pflanzvorgaben in der Bauleitplanung übernommen werden. gehoelzliste_stadt_melle_3.pdf und wildstaudenliste_stadt_melle.pdf
Brut- und Nisthilfen für Insekten, Vögel und Fledermäuse sind auf privaten und öffentlichen Flächen zu installieren.
Verbesserung des Kleinklimas und der Durchlüftung durch eine ökologische und klimatische Aufwertung der Flächen. Für Brachflächen schon in der Planung, mehr Grün, Straßengrün, Bäume, Schatten, offene Wasserflächen vorsehen. Die Gebäudeanordnung so planen, dass eine gute Durchlüftung im Gewerbegebiet stattfinden kann.
Minimierung der Schadstoff, Lärm- und Lichtemissionen. Vermeidung von negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Menschen und die Tierwelt. Zeitliche Beschränkung von der Beleuchtung und Werbebeleuchtungsanlagen. Zu verwenden: LED, Natriumdampf-Niederdruck- oder Natriumdampf-Hochdruck-Lampen. Ungerichtet abstrahlende oder nach oben gerichtete Leuchten(z.B. Lichtstelen, Up-Lights) sind nicht zulässig. Lichtpunkthöhen > 8 m über Gelände sind ebenfallsunzulässig. Beleuchtungsanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht oder wechselnden Farben sind unzulässig. Wallhecke und andere Bepflanzungen als natürliche Luftfilter
Baubiologische, energiesparende Materialien verwenden, einheitliche Gebäudestandards
Nutzung von erneuerbaren Energien, zentral und dezentral, unter anderem Solar und Photovoltaik (für Kühlung, Wärme- und Stromspeicher).
Zentrale Strom und Wärmeerzeugung für das Gewerbegebiet, z. B. Wärmenetz, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder ähnliche Anlagen
Vermeidung straßenbegleitender LKW-Parkflächen (keine Rastmöglichkeiten für den Fernlastverkehr von der A30 schaffen). Zufahrtsbeschränkung ins Gewerbegebiet durch eine Schranke. Durchfahrt bis zu einer Höhe von 2,20 Metern möglich.
Zentrale Parkmöglichkeiten im Gewerbegiebt schaffen
Modernes, informatives und klimaschutzkonformes Marketingkonzept erarbeiten, Energieberatung für Gebäude, Anlagen und Produktion anbieten
Implementierung der ökologischen Belange in die verbindliche Bauleitplanung mit textlichen Festsetzungen, vertraglichen Regelungen und freiwilliger Umsetzung durch zum Beispiel Zertifizierungen. Bindende Maßnahmenkatologe für alle gewerblichen Bauprojekte, Checklisten. Unterstützung für das Klimaanpassungskonzept des Landkreis Osnabrück.
Entwicklung eines eigenen Umweltsiegels oder einer Zertifizierung zur Fördreung von der Umsetzung von freiwilligen ökologischen Maßnahmen, wie schon 2020 von der BI Grün statt Grau vorgeschlagen.
Freiwillige Standortkonferenzen anbieten: Jährliche Treffen zwischen ansässigen Betrieben und kommunalen Fachbereichen zum Austauch von Erfahrungen über die Maßnahmen zur nachhaltigen Gewerbegebietsentwicklung und Standortfunktionalität.
Förderung der Kompensation vor Ort